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Navigation überspringenLieferkettengesetz
#yesEUcan!Kinder in Indien graben in tiefen Löchern nach dem Glitzer-Mineral Mica. Menschen, die unsere Kleidung herstellen, arbeiten zu Hungerlöhnen. Ein Konzern aus Europa bedroht mit einem Mega-Erdölprojekt Menschen und Tiere in Ostafrika. Überall auf der Welt leiden Mensch und Natur in den Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen. Freiwillig ergreifen die meisten Unternehmen keine ausreichenden Maßnahmen, um Menschenrechte und die Umwelt zu schützen.
Die Initiative Lieferkettengesetz hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, einen gesetzlichen Rahmen gegen Gewinne ohne Gewissen auf den Weg zu bringen. Nach langem politischen Ringen hat der Bundestag im Juni 2021 endlich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet.
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn es schreibt deutschen Unternehmen erstmals verbindliche Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte vor. Leider hat die Wirtschaftslobby das Gesetz jedoch an zentralen Stellen abgeschwächt. So müssen Unternehmen bei mittelbaren Geschäftspartnern erst dann Risiken untersuchen, wenn sie bereits Kenntnis über mögliche Menschenrechtsverstöße haben – wenn es vielleicht schon zu spät ist. Außerdem erleichtert es das Gesetz Geschädigten nicht, Unternehmen vor deutschen Gerichten erfolgreich auf Schadensersatz zu verklagen. Umweltstandards werden kaum und Klimaschutz gar nicht berücksichtigt.
Wir haben jetzt die Chance, diese Mängel zu beheben! Denn die Europäische Union arbeitet gerade an einem EU-weiten Lieferkettengesetz. Die Europäische Kommission hat dafür einen Entwurf vorgelegt, der in wichtigen Punkten über das deutsche Gesetz hinausgeht aber weiterhin Schlupflöcher enthält.
Die EU kann als drittgrößter Wirtschaftsraum der Welt mit einem starken Lieferkettengesetz einen entscheidenden Beitrag zu einer global gerechten Wirtschaft leisten. Dafür muss das EU-Lieferkettengesetz mindestens diese Anforderungen erfüllen:
- Es muss ausnahmslos die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen erfassen, ohne Ausnahmen und Schlupflöcher;
- Es muss Unternehmen in Haftung nehmen und Geschädigten endlich die Möglichkeit bieten, erfolgreich vor Gerichten in Europa Schadensersatz gegenüber beteiligten Unternehmen einzuklagen;
- Es muss Unternehmen verpflichten, auch Umwelt und Klima zu schützen;
- Es muss eine umfassende Beteiligung der Betroffenen bei der Umsetzung des Gesetzes sicherstellen.
Die Ampel-Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein wirksames EU-Lieferkettengesetz zu unterstützen. Bundeskanzler Olaf Scholz muss deshalb von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen und dieses Versprechen umsetzen. Er muss sich im Rat der EU, wo sich die Mitgliedsstaaten zum Kommissionsentwurf positionieren werden, für ein wirksames Lieferkettengesetz einsetzen – auch gegen Widerstand von Seiten der Unternehmensverbände!
Für uns, die über 130 Mitgliedsorganisationen der Initiative Lieferkettengesetz, ist klar: Yes EU can!